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KUNSTFLUG-WISSEN

Kunstflug bei Blutdruck- oder Herzerkrankungen: vorher ärztlich klären

Eine Herzerkrankung oder ein behandelter Bluthochdruck lässt sich nicht mit einer pauschalen Internetfreigabe für Kunstflug vereinbaren. Besprich das konkrete Flugprofil vor der Buchung ärztlich.

Die Diagnose allein beantwortet die Frage nicht

Entscheidend sind unter anderem der individuelle Verlauf, die Behandlung und der aktuelle Gesundheitszustand. Ein bekannter Blutdruckwert, ein bestimmtes Alter oder die Aussage „gut eingestellt“ genügt uns nicht, um daraus eine medizinische Eignung abzuleiten.

Auch bei einem Herzschrittmacher kann der Betreiber nicht allein aus der Information über das Gerät auf die Flugtauglichkeit schließen. Dafür brauchst du den Rat des behandelnden Facharztes, der deine Situation kennt.

Was du für das Gespräch brauchst

Bitte uns bei Bedarf um eine Beschreibung des vorgesehenen Flugprogramms. Erkläre dem Arzt, dass es um Kunstflug mit wiederholten Lageänderungen und Beschleunigungen geht, nicht um einen ruhigen Linienflug. Benenne auch frühere Ohnmachten, relevante Operationen oder aktuelle Beschwerden.

Diese Informationen sind keine medizinische Freigabe. Besprich Erkrankungen, Medikamente, frühere Ohnmacht oder neue Beschwerden vor dem Kauf mit einem Arzt und informiere den Piloten. Setze Medikamente nicht eigenständig ab und ändere ihre Dosierung nicht für den Flug.

Flugprogramm und ärztliche Beurteilung

Der Pilot kann das Programm anpassen oder den Flug ablehnen. Er kann aber keine kardiologische Beurteilung ersetzen. Auch ein kürzeres Paket oder weniger Figuren beweisen nicht, dass die Teilnahme medizinisch unbedenklich ist.

Die FAA weist in ihren medizinischen Informationen auf die Grenzen der Kreislaufversorgung unter G-Belastung und die Gefahr einer Bewusstlosigkeit hin. FAA: Medical Facts for Pilots.

Bei neuen Beschwerden nicht an der Buchung festhalten

Informiere uns vor der Anreise, wenn sich dein Zustand verändert. Bezahlt zu haben oder bereits weit gefahren zu sein ist kein Grund, Beschwerden zu ignorieren. Im Cockpit müssen Schwindel, Sehstörungen und Unwohlsein unmittelbar gemeldet werden. Bei akuten schweren Beschwerden ist medizinische Hilfe wichtiger als der Flugtermin.

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